Ländername | Republik Indonesien, Republik Indonesia |
Beste Reisezeit | April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober |
Fläche | 1.904.570 km2 |
Hauptstadt | Jakarta |
Bevölkerung | 275.439.000 |
Sprache | Indonesisch |
Staats-/Regierungsform | Republik |
Staatsoberhaupt | Subianto Prabowo (seit 20.10.2024) |
Vertreter des Staatsoberhaupts | Vizepräsident (seit 20.10.2024) Gibran Rakabuming Raka |
Regierungschef | Subianto Prabowo (seit 20.10.2024) |
Außenminister | Sugiono (seit 20.10.2024) |
Währung | indonesische Rupiah |
Zeitzone | Ostindonesische Zeitzone |
Reiseadapter | C, F, G |
Kfz-Länderkennzeichen | RI |
ISO-3166 | ID, IDN |
Internet-TLD | .id |
Landesvorwahl | +62 |
Website | https://indonesia.go.id |
Reisepass & Visum | Notwendig |
Geeignet für | Kultur, Meer, Feiern |
Seit Februar 2024 wird eine Tourismusgebühr von Reisenden nach Bali erhoben. Die Gebühr von 150.000 IDR pro Person (ca. 10 EUR) kann bereits vor Reiseantritt nach Bali zur Vermeidung zusätzlicher Wartezeiten am Flughafen/Hafen, über das Portal "Love Bali" bargeldlos gezahlt werden; ein nach der Zahlung übersandter elektronischer QR-Code gilt als Zahlungsbeweis. Weitere Informationen und Hinweise zur Zahlung und geltende Ausnahmen bietet der dortige Frage-und-Antwort-Bereich.
Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Verkehrswege sind nach Naturkatastrophen und zunehmenden Überschwemmungen in der Regenzeit in vielen Landesteilen zusätzlich beeinträchtigt. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.
Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Es herrscht Linksverkehr. Autobahnen existieren kaum.
Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.
Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Bei dem aus tausenden Inseln bestehenden indonesischen Archipel sind vielfältige regionale und lokale Besonderheiten zu beachten, von denen hier nur auf die Wichtigsten hingewiesen werden kann.
In der Provinz Aceh im Nordwesten Sumatras finden Teile der Scharia Anwendung, und zwar sowohl auf muslimische Personen als auch auf Reisende nicht-muslimischen Glaubens. Homosexuelle Beziehungen, Glücksspiel, Alkoholkonsum oder außerehelicher Geschlechtsverkehr können mit Prügelstrafen geahndet werden. In unterschiedlichen Abstufungen gilt Ähnliches in einigen der angrenzenden Gebiete.
Indonesien ist mit Ausnahme von Bali ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamischen Ländern gelten, sollten daher (außer auf Bali) insbesondere in ländlichen Gegenden Indonesiens beachtet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für muslimische Personen gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Daher sollte tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand genommen werden und auf dezente, langärmlige Kleidung geachtet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Indonesien, mit Ausnahme der Provinz Aceh, nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von -Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-Pornographiegesetzgebung. Nähere Informationen zur Strafbarkeit sexueller Handlungen finden Sie unter
Auch in Provinzen, in denen sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden.
Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein.
Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen (auch im Transitbereich von Flughäfen) führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe, die auch an Ausländern vollstreckt wird. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt.
Selbst Medikamente für den eigenen Bedarf können, insbesondere, wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie Methadon, oder bei Psychopharmaka, ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.
Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen.
2022 wurde in Indonesien das neue Strafgesetz beschlossen, dem zufolge außerehelicher Verkehr mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Anzeigeberechtigt sind dabei ausschließlich enge Verwandte der Betroffenen, sowie die Ehepartner. Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten.
Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen.
Bei Verkehrsunfällen auf Bali kann es dazu kommen, dass ausländische Reisende von der lokalen Polizei vernommen werden und Protokolle bzw. "Peace Letter" unterschreiben sollen. Diese sollen dazu dienen, eine Einigung unmittelbar nach dem Unfall/Vorfall zu verschriftlichen.
Es wird davon abgeraten, Protokolle oder Schreiben ohne entsprechende Kenntnisse der Sprache und Rechtslage zu unterschreiben.
Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Um möglichen Betrug zu vermeiden, sollten Kreditkarten nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Debit- (Girocard)- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen.
Siehe Abschnitt
Seit Ende Februar 2024 ist es zu einem deutlichen Anstieg von Denguefieber, teils mit schweren Verläufen, in Indonesien und insbesondere auf Bali, gekommen. Engpässe in der medizinischen Versorgung können nicht ausgeschlossen werden.
Achten Sie insbesondere tagsüber und in den Morgen- und Abendstunden auf guten Mückenschutz, siehe Schutz vor Insekten.
Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung individuell reisemedizinisch beraten.
Bei Symptomen für Denguefieber, wie z. B. hohem Fieber, starkem Krankheitsgefühl, Ausschlag, starken Kopf-, Muskel-, Knochen- und Gelenkschmerzen oder Symptomen im Bereich des Magen-Darm-Trakts, Husten und Halsschmerzen und insbesondere Warnsymptomen (Blutungen, starke Bauchschmerzen, anhaltendes Erbrechen, Unruhe oder Lethargie) sollte umgehend ärztliche Hilfe gesucht werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Indonesien ist selbst kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Bitte beachten Sie, dass laut Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine aktuelle Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise nachweisen sollen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist lediglich ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis einschließlich einer Auffrischimpfung innerhalb der letzten zehn Jahre empfohlen.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Das Malariarisiko besteht in Indonesien ganzjährig. Ein hohes Risko liegt in West-Papua (Irian Jaya) und dem westlichen Teil der Insel Sumba vor. Ein mittleres Risiko besteht auf Kalimantan (Borneo), den vor der Westküste von Sumatra gelegenen Inseln Siberut, Sipura, Pagai Selatan, in Ost Nusa Tanggara auf den östlich von Flores gelegenen Inseln Pantar, Alor, dem östlichen Teil der Insel Timor, den Inselgruppen der Molukken, Raja Ampat, der Inselgruppe südöstlich von Sulawesi sowie über 2.000 m Höhe.
Ein geringes Risiko besteht in den folgenden Regionen: Bali, Sumatra (einschl. der westlich gelegen Inseln Simeulue, Nias, Tanahbala), Sulawesi, in West Nusa Tenggara alle Inseln von Lombok bis Sumbawa, einschließlich der Gilli-Inseln, auf Flores, Lomblen und dem mittleren und westlichen Teil der Insel Timor. Große Städte wie Jakarta gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 61 %, 37% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax). Vor allem auf Kalimantan (Borneo) kommt auch P. knowlesi vor. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist nur noch für Reisen in Teilen Sumbas und Westpapua empfohlen. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin (off label) und Mefloquin (besondere Auflagen; Kontraindikationen und Nebenwirkungen beachten) erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die durch Viren verursacht wird. Diese werden vor allem in der Dämmerung durch Stechmücken übertragen. Das Virus zirkuliert zwischen Stechmücken, Schweinen und/oder Wasservögeln, wobei die Tiere nicht erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine kausale Therapie gegen die Japanische Encephalitis, allerdings wirksame Impfungen, siehe Japanische Enzephalitis.
Wie in anderen Ländern Asiens ist auch in Indonesien die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, "Vogelgrippe") aufgetreten.
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.
2019 sind in bestimmten Ressorts in Kuta, Bali wiederholt Fälle der bakteriellen Erkrankung Legionellose aufgetreten. Die Übertragung der Legionellen erfolgt vor allem durch infizierte Wassertröpfchen, z. B. durch Duschen, Pools und bestimmte Klimaanlagen. Die Infektion kann zu einer schweren Lungenentzündung führen, die der raschen antibiotischen Behandlung bedarf. Typische Symptome sind hohes Fieber, Schüttelfrost, schweres Krankheitsgefühl, Husten und Durchfall und Verwirrtheit.
In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können.
Mehrere Kranken- und Todesfälle auf Bali und Lombok, z. B. nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.
Die medizinische Versorgung ist in Privatkliniken und in großen öffentlichen Kliniken in Jakarta (Java) vielfach gegeben. Zu beachten ist, dass häufig ein Belegarztsystem besteht und Fachärzte im Notfall erst hinzugezogen werden müssen.
Außerhalb Jakartas kann die medizinische Versorgung deutlich eingeschränkt sein.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
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Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in fünf der sechs Provinzen des indonesischen Teils der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) wird abgeraten.
Aufgrund des Ausbruchs des Vulkans Lewotobi Laki-Laki im Osten der Insel Flores kommt es zu Beeinträchtigungen des innerindonesischen Flugverkehrs. Aktuell sind einige nationale Flughäfen komplett geschlossen; an geöffneten Flughäfen kommt es zu zahlreichen Annullierungen.
Internationale Flüge von und nach Bali/Denpasar bzw. Australien können ebenfalls betroffen sein.
Es kann jederzeit zu kurzfristigen Änderungen und Annullierungen kommen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erkundigen. Hilfreich sind auch gängige Flugtrackingsysteme, die online Auskunft über Flüge geben. In einem Umkreis von 7 km um den Krater des Vulkans Lewotobi Laki-Laki wurde von den lokalen Behörden eine Sperrzone eingerichtet.
Einige Vulkane in verschiedenen Landesteilen Indonesiens haben in jüngster Vergangenheit erhöhte Aktivität gezeigt. Die Übersichtsseite der indonesischen Regierung bietet Informationen zu den Gefährdungsstufen und aktuellen Aktivitäten der insgesamt 127 Vulkane. Es wird grundsätzlich empfohlen, die jeweiligen Gefahrenzonen weiträumig zu meiden und sich vorab nach den aktuellen Gefährdungsstufen zu erkundigen. Siehe auch Natur und Klima.
Seit dem 29. August 2024 müssen Einreisende aus dem Ausland aufgrund der Ausbreitung des Mpox-Erregers auf der Webseite des indonesischen Gesundheitsministeriums einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und damit einen QR-Code generieren, der beim Check-in und bei der Einreise vorzuzeigen ist.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in fünf der sechs Provinzen des indonesischen Teils der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) wird abgeraten.
In der Vergangenheit wurden vereinzelte Anschläge insbesondere in der Hauptstadt Jakarta verübt. Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen Terrorismus vor. Dennoch besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko eines Terroranschlags in ganz Indonesien. Internationale Hotels, Einkaufszentren, Diskotheken, Flugplätze, christliche Kirchen und westliche oder nicht-muslimische Einrichtungen insbesondere im großstädtischen Bereich, wie Jakarta, Bandung, Medan, Makassar und Surabaya sowie auf der Insel Bali, gelten als besonders anschlagsgefährdet.
In den Gewässern der Celebessee zwischen Indonesien, Malaysia und den Philippinen sowie in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) gibt es Fälle von Piraterie.
Insbesondere auf abgelegenen Inseln in den Grenzgebieten Ostkalimantans zu Malaysia und den Philippinen sowie Nord-Sulawesis und im indonesischen Teil der Insel Neuguinea besteht das Risiko einer Entführung.
In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon sowie in Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es aufgrund ethnischer und religiöser Spannungen zu Unruhen mit Toten und Verletzten. Die Situation hat sich in beiden Regionen stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in diese Gebiete wird dennoch empfohlen.
Im Zuge einer Verwaltungsreform wurde der indonesische Teil der Insel Neuguinea 2022 in sechs Provinzen aufgeteilt (Papua, Papua Barat (Westpapua), Papua Pegunungan (Papua Hochland), Papua Tengah (Zentralpapua), Papua Selatan (Südpapua) und Papua Barat Daya(Südwestpapua).
Für Aufenthalte in fünf dieser o.g. sechs Provinzen (ausschließlich Südwestpapua mit der Inselgruppe Raja Ampat und dem Festland um Sorong) gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen. Insbesondere in Zentralpapua (Papua Tengah) und im Hochland (Papua Pegunungan) kommt es regelmäßig zu teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften.
Im Februar 2023 wurde ein neuseeländischer Staatsangehöriger in Nduga, Provinz Papua Hochland, durch Separatisten entführt, und die hierfür verantwortlich gemachte Gruppierung TPNPB-OPM erklärte nach Medienberichten, man werde weiter Flugzeuge und Piloten angreifen, einschließlich Ausländern. Am 5. August 2024 wurde in Zentralpapua ein neuseeländischer Hubschrauberpilot mutmaßlich von bewaffneten Separatisten erschossen.
Auch in den übrigen Landesteilen und besonders in der Hauptstadt Jakarta kann es zu Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.
Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (auch im Transitbereich von Flughäfen) werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen hart bestraft, siehe Rechtliche Besonderheiten. Schon bei der Mitnahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten oder bei der Mitnahme von Gegenständen für andere Personen ist Vorsicht geboten.
Taschendiebstähle, aber auch bewaffnete Überfälle, Handtaschen- und Mobiltelefonraub kommen regelmäßig in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in Cafés und Restaurants touristisch beliebter Orte vor. Auch motoradfahrende Touristen können Opfer von Überfällen werden. Erzwungene Bargeldabhebungen an Geldautomaten kommen regelmäßig vor.
In der Hauptstadt Jakarta besteht die Gefahr, überfallen zu werden, besonders für alleinreisende Frauen. Taxis sollten nur von Bluebird, Silverbird oder Express genommen bzw. telefonisch bestellt werden.
Vereinzelt kommt es auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
Auf Bali wie auch an vielen anderen Orten verleiten Falschspielerbanden Reisende zu verbotenen, manipulierten Glücksspielen.
Die Polizei ist häufig nicht bereit, Anzeigen entgegenzunehmen.
Siehe Aktuelles
Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, dem pazifischen Feuerring, sodass es häufig zu vulkanischen Aktivitäten sowie Erd- und Seebeben kommt und auch Tsunamis ausgelöst werden können.
Siehe Aktuelles
Das Helmholtz-Zentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum bietet umfangreiche Informationen und Verhaltenshinweise für Reisende, deren Reiseziel die Gefahr von Naturkatastrophen wie Erdbeben, Tsunamis oder Vulkanausbrüchen birgt.
Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima.
Weite Teile des Landes sind während der Regenzeit, die meist von November bis März andauert, von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen, die anhaltende Überflutungen und erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen können. Auch die Stromversorgung und Telefon- und Internetverbindungen können erheblich beeinträchtigt sein.
Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden, die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastung verursachen.
Seit Februar 2024 wird eine Tourismusgebühr von Reisenden nach Bali erhoben. Die Gebühr von 150.000 IDR pro Person (ca. 10 EUR) kann bereits vor Reiseantritt nach Bali zur Vermeidung zusätzlicher Wartezeiten am Flughafen/Hafen, über das Portal „Love Bali" bargeldlos gezahlt werden; ein nach der Zahlung übersandter elektronischer QR-Code gilt als Zahlungsbeweis. Weitere Informationen und Hinweise zur Zahlung und geltende Ausnahmen bietet der dortige Frage-und-Antwort-Bereich.
Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Verkehrswege sind nach Naturkatastrophen und zunehmenden Überschwemmungen in der Regenzeit in vielen Landesteilen zusätzlich beeinträchtigt. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.
Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Es herrscht Linksverkehr. Autobahnen existieren kaum.
Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.
Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Bei dem aus tausenden Inseln bestehenden indonesischen Archipel sind vielfältige regionale und lokale Besonderheiten zu beachten, von denen hier nur auf die Wichtigsten hingewiesen werden kann.
In der Provinz Aceh im Nordwesten Sumatras finden Teile der Scharia Anwendung, und zwar sowohl auf muslimische Personen als auch auf Reisende nicht-muslimischen Glaubens. Homosexuelle Beziehungen, Glücksspiel, Alkoholkonsum oder außerehelicher Geschlechtsverkehr können mit Prügelstrafen geahndet werden. In unterschiedlichen Abstufungen gilt Ähnliches in einigen der angrenzenden Gebiete.
Indonesien ist mit Ausnahme von Bali ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamischen Ländern gelten, sollten daher (außer auf Bali) insbesondere in ländlichen Gegenden Indonesiens beachtet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für muslimische Personen gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Daher sollte tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand genommen werden und auf dezente, langärmlige Kleidung geachtet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Indonesien, mit Ausnahme der Provinz Aceh, nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von LGBTIQ-Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-Pornographiegesetzgebung. Nähere Informationen zur Strafbarkeit sexueller Handlungen finden Sie unter Rechtliche Besonderheiten.
Auch in Provinzen, in denen sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden.
Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein.
Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen (auch im Transitbereich von Flughäfen) führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe, die auch an Ausländern vollstreckt wird. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt.
Selbst Medikamente für den eigenen Bedarf können, insbesondere, wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie z.B. Methadon, oder bei Psychopharmaka, ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.
Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen.
2022 wurde in Indonesien das neue Strafgesetz beschlossen, dem zufolge u.a. außerehelicher Verkehr mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Anzeigeberechtigt sind dabei ausschließlich enge Verwandte der Betroffenen, sowie die Ehepartner. Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten.
Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen.
Bei Verkehrsunfällen auf Bali kann es dazu kommen, dass ausländische Reisende von der lokalen Polizei vernommen werden und Protokolle bzw. sog. „Peace Letter" unterschreiben sollen. Diese sollen dazu dienen, eine Einigung unmittelbar nach dem Unfall/Vorfall zu verschriftlichen.
Es wird davon abgeraten, Protokolle oder Schreiben ohne entsprechende Kenntnisse der Sprache und Rechtslage zu unterschreiben.
Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Um möglichen Betrug zu vermeiden, sollten Kreditkarten nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Debit- (Girocard)- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indonesiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Siehe Reiseinfos (Tourismusgebühr)
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert bzw. mit aktuellerem Bild versehen worden sein. Die indonesischen Grenzbehörden haben in mehreren solchen Fällen bereits die Einreise verweigert bzw. wurde durch Fluggesellschaften die Mitnahme nach Indonesien abgelehnt.
Die Website zur Beantragung des elektronischen Visums bei Einreise unterscheidet nicht nach Passart. Ein Antrag mit einem vorläufigen Reisepass kann dazu führen, dass die Fluggesellschaft die Beförderung oder die indonesischen Behörden die Einreise verweigern.
Pässe, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise benutzt werden. Die indonesischen Grenzbehörden verweigerten in solchen Fällen bereits mehrfach deutschen Staatsangehörigen die Einreise.
Eine Einflussnahme der Botschaft Jakarta auf die indonesischen Behörden, im Fall einer Einreiseverweigerung trotzdem ausnahmsweise die Einreise zu gestatten, ist nicht möglich.
Siehe Aktuelles (Tourismusgebühr)
Deutsche Staatsangehörige können mit ihrem gültigen Reisepass je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder bei Einreise ein Visum bei Einreise erhalten oder vor Einreise nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.
Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Wird eine möglicherweise erforderliche Arbeitserlaubnis nicht vor der Einreise eingeholt, ist bei der Einreise mit sofortigen Sanktionsmaßnahmen zu rechnen.
Weitere Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.
Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
Das Visum (Visum bei Einreise) ist bis zu 30 Tage gültig. Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien.
Ein elektronisches Visum bei Einreise kann bereits vor Einreise beantragt und bargeldlos bezahlt werden. Eine einmalige elektronische Verlängerung ist möglich.
Die Website zur Beantragung des elektronischen Visums bei Einreise unterscheidet nicht nach Passart. Ein Antrag mit einem vorläufigen Reisepass kann dazu führen, dass die Fluggesellschaft die Beförderung oder die indonesischen Behörden die Einreise verweigern.
Ein vor der Einreise erteiltes Visum (kein elektronisches Visum bei Einreise) ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:
Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von einer Million Indonesischen Rupien (IDR) pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.
Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab 24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT= Rukun Tetangga) vornimmt.
Informationen bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Indonesien werden auf Anfrage durch die Fluggesellschaft bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien erteilt.
Bei der Einreise muss eine elektronische Zollerklärung (elektronisches Zollformular) abgegeben werden; diese kann zur Verkürzung etwaiger Wartezeiten am Flughafen auch bereits zwei Tage vor der Einreise (derzeit nur Jakarta und Bali) erfolgen.
Indonesien hat für Einreisende eine Verpflichtung zur Registrierung der International Mobile Equipment Identity (IMEI)-Nummer eingeführt. Dies betrifft Mobiltelefone und sonstige mit einer SIM-Karte ausgestattete elektronische Geräte, die in Indonesien benutzt werden sollen. Die Geräte müssen vor bzw. bei Einreise oder binnen 90 Tagen nach Einreise bei der indonesischen Zollverwaltung (Bea Cukai) registriert werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person limitiert. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert. Bei Registrierung der Geräte können Einfuhrgebühren fällig werden.
Bargeld und Zahlungsmittel mit einem Gegenwert über 100 Mio. IDR (ca. 6.000 EUR) müssen bei Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet.
Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln über dem Gegenwert von 100 Mio. IDR ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank of Indonesia erforderlich.
Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf bestimmt sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe Rechtliche Besonderheiten. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin befragt werden.
Informationen bezüglich des Imports von Heimtieren nach Indonesien stellen die Fluggesellschaften bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien auf Anfrage zur Verfügung.
Siehe Abschnitt Aktuelles - Mpox
Seit Ende Februar 2024 ist es zu einem deutlichen Anstieg von Denguefieber, teils mit schweren Verläufen, in Indonesien und insbesondere auf Bali, gekommen. Engpässe in der medizinischen Versorgung können nicht ausgeschlossen werden.
Achten Sie insbesondere tagsüber und in den Morgen- und Abendstunden auf guten Mückenschutz, siehe Schutz vor Insekten.
Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung individuell reisemedizinisch beraten.
Bei Symptomen für Denguefieber, wie z. B. hohem Fieber, starkem Krankheitsgefühl, Ausschlag, starken Kopf-, Muskel-, Knochen- und Gelenkschmerzen oder Symptomen im Bereich des Magen-Darm-Trakts, Husten und Halsschmerzen und insbesondere Warnsymptomen (Blutungen, starke Bauchschmerzen, anhaltendes Erbrechen, Unruhe oder Lethargie) sollte umgehend ärztliche Hilfe gesucht werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Indonesien ist selbst kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine aktuelle Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise nachweisen sollen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist lediglich ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis einschließlich einer Auffrischimpfung innerhalb der letzten zehn Jahre empfohlen.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Das Malariarisiko besteht in Indonesien ganzjährig. Ein hohes Risko liegt in West-Papua (Irian Jaya) und dem westlichen Teil der Insel Sumba vor. Ein mittleres Risiko besteht auf Kalimantan (Borneo), den vor der Westküste von Sumatra gelegenen Inseln Siberut, Sipura, Pagai Selatan u.a., in Ost Nusa Tanggara auf den östlich von Flores gelegenen Inseln Pantar, Alor, dem östlichen Teil der Insel Timor, den Inselgruppen der Molukken, Raja Ampat, der Inselgruppe südöstlich von Sulawesi sowie über 2.000 m Höhe.
Ein geringes Risiko besteht in den folgenden Regionen: Bali, Sumatra (einschl. der westlich gelegen Inseln Simeulue, Nias, Tanahbala), Sulawesi, in West Nusa Tenggara alle Inseln von Lombok bis Sumbawa, einschließlich der Gilli-Inseln, auf Flores, Lomblen und dem mittleren und westlichen Teil der Insel Timor. Große Städte wie Jakarta gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 61 %, 37% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax). Vor allem auf Kalimantan (Borneo) kommt auch P. knowlesi vor. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist nur noch für Reisen in Teilen Sumbas und Westpapua empfohlen. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin (off label) und Mefloquin (besondere Auflagen; Kontraindikationen und Nebenwirkungen beachten) erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die durch Viren verursacht wird. Diese werden vor allem in der Dämmerung durch Stechmücken übertragen. Das Virus zirkuliert zwischen Stechmücken, Schweinen und/oder Wasservögeln, wobei die Tiere nicht erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine kausale Therapie gegen die Japanische Encephalitis, allerdings wirksame Impfungen, siehe Japanische Enzephalitis.
Wie in anderen Ländern Asiens ist auch in Indonesien die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe") aufgetreten.
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.
2019 sind in bestimmten Ressorts in Kuta, Bali wiederholt Fälle der bakteriellen Erkrankung Legionellose aufgetreten. Die Übertragung der Legionellen erfolgt vor allem durch infizierte Wassertröpfchen, z. B. durch Duschen, Pools und bestimmte Klimaanlagen. Die Infektion kann zu einer schweren Lungenentzündung führen, die der raschen antibiotischen Behandlung bedarf. Typische Symptome sind hohes Fieber, Schüttelfrost, schweres Krankheitsgefühl, Husten und ggf. Durchfall und Verwirrtheit.
In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können.
Mehrere Kranken- und Todesfälle auf Bali und Lombok, z. B. nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.
Die medizinische Versorgung ist in Privatkliniken und in großen öffentlichen Kliniken in Jakarta (Java) vielfach gegeben. Zu beachten ist, dass häufig ein Belegarztsystem besteht und Fachärzte im Notfall erst hinzugezogen werden müssen.
Außerhalb Jakartas kann die medizinische Versorgung deutlich eingeschränkt sein.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung ist, vor allem außerhalb der größeren Städten ungenügend und mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.
Behandlungskosten bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten müssen umgehend vor Ort bezahlt werden. Vielfach fehlen europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Vor der Reise sollte, wenn möglich, eine reise- oder tropenmedizinische Beratung erfolgen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte vor Gebrauch ebenfalls abgekocht werden. Milchpulver oder Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur heiß und gut durchgekocht essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und rohen Salaten sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Reisende sollten im gesamten Land alkoholische Getränke unklarer Herkunft, vor allem Spirituosen und Spirituosenmixgetränke, meiden und nur original verschlossene, industriell hergestellte Produkte zu sich nehmen. Risikobehaftet sind mit Methanol verunreinigte ("gepanschte") Getränke mit selbstgebrannten Schnäpsen, die Touristen als örtliche Spezialität angeboten oder als Zutat in Cocktails verwendet werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | 1 | - |
Cholera | 2 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Malaria | 3 | - |
Essen & Trinken | - | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Indonesien, die den Transitraum nicht verlassen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch vereinzelt. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malaria stellt in Indonesien ein ernstes Gesundheitsproblem dar. Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig landesweit, vor allem in Lombok, West-Papua (Irian Jaya) und im westlichen Teil der Insel Sumba. Ein geringes Risiko liegt auf Kalimantan (Borneo), auf den Inseln vor der Westküste von Sumatra, Ost Nusa Tenggara (Inseln von Flores bis Timur) und der Inselgruppe der Molukken. Bali, Sumatra, Java, Sulawesi, West Nusa Tenggara (Inseln von Lombok bis Sumbawa), Simeulue, Nias, Tanahbala und die Gebiete über 200 m haben ein minimales Risiko. Die großen Städte gelten als malariafrei. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent und weitgehend resistent gegen Sulfadoxin/Pyrimethamin sein. Auf Irian Jaya wurde die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax gemeldet, die ebenfalls chloroquinresistent sein soll. Guter Mückenschutz ist unerlässlich, und - nach ärztlicher Absprache - medikamentöse Malariaprophylaxe ist empfehlenswert.
Bei der Visumbeantragung und Einreise wird weder ein Gesundheitszeugnis noch ein HIV-Test verlangt. Ein im Land erhobener positiver HIV-Test muss jedoch bei der Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Gelegentlich wird ein negativer HIV-Test bei der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung verlangt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen in Zentral-Sulawesi, eventuell auch in Zentral-Java vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern in diesen Regionen sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) tritt ganzjährig landesweit auf, vor allem auf Java, aber auch auf Borneo und den Riau-Inseln. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit und ganzjährig und besonders häufig von Oktober bis März vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bali empfiehlt seinen Besuchern eine Dengue-Fieber-Impfung.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von September bis März vor allem in ländlichen Gebieten. Für Langzeitaufenthalte in betroffenen Gebieten sollte man einen Impfschutz erwägen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Reisenden, die indonesische Inseln wie zum Beispiel Bali besuchen, wird eine vorsorgliche Impfung gegen Tollwut empfohlen.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Einreisende aus dem Ausland müssen vor der Einreise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Der nach dem Ausfüllen automatisch generierte Barcode sollte kopiert werden, um ihn am Flughafen scannen lassen zu können.
Allgemein erforderlich. Ein Besuchervisum vor der Einreise ist u.a. für längerfristige Aufenthalte und für bestimmte Aufenthaltszwecke erforderlich.
Ein Visum bei der Einreise ist für private und offizielle Besuche, für kulturelle und soziale Zwecke und für die Teilnahme an Seminaren und internationalen Ausstellungen (keine Arbeitsaufnahme, nicht für Journalisten, Techniker und Monteure) von max. 30 Tagen (einmalige Verlängerung um 30 Tage möglich) u.a. für die folgenden Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder bestimmt. Das Visum bei der Einreise kann auch elektronisch als e-Visum-On-Arrival beantragt werden:
(a) Deutschland, Österreich sowie alle anderen EU-Länder,
Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
(a) Der Reisepass enthält mindestens eine freie Seite (kein vorläufiger Reisepass),
(b) Der Antragsteller verfügt über gültige Weiterreisedokumente,
(c) ein aktuelles Foto,
(d) gültige Kreditkarte (empfohlen), oder einen Nachweis über mind. 1000 US$ (z.B. Reiseschecks),
(e) Geschäftsreisen: Einladungsschreiben der indonesischen Firma und Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Kostenübernahme-Bestätigung,
(f) Bezahlung der Visagebühr in bar bzw. beim E-VOA (e-Visum-On-Arrival) per Kreditkarte (Mastercard, Visa oder JCB).
Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist gegen eine Gebühr von 30 US$ bei den indonesischen Einwanderungsbehörden mindestens 7 Tage vor Ablauf der 30 Aufenthaltstage möglich.
Wer für andere als die oben genannten Zwecke einreist, benötigt ein vorab besorgtes Visum.
Achtung: Arbeitserlaubnispflichtig ist u.a. das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeiten im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle, etc. Vor einer Geschäftsreise sollte man sich unbedingt mit der zuständigen Botschaft in Verbindung setzen, um die aktuellen arbeitserlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu erfragen.
Visum vor der Einreise
Soll der Aufenthalt länger als 60 Tage dauern und / oder beruflichen Zwecken dienen, muss ein Visum vor der Einreise beantragt werden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige (Personen unter 21 Jahren) müssen eine Einverständniserklärung der Eltern, die Passdaten der Eltern, eine Kopie des letzten Kontoauszugs der Eltern sowie weitere Dokumente mit sich führen.
Derzeit dürfen keine Haustiere nach Indonesien verbracht werden.
In Deutschland: Berlin: mindestens 6 Tage; Frankfurt: 10 Arbeitstage; Hamburg: mind. 3 Arbeitstage. In Österreich: 2-4 Arbeitstage. In der Schweiz: 5 Arbeitstage.
3-5 Wochen, wenn Rückfrage in Indonesien erforderlich ist.
e-Visum-On-Arrival: Bis zu mehreren Wochen.
Touristen-/Geschäftsvisa bei der Einreise: 30 Tage (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich).
Visum bei der Botschaft:
Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Visumerteilung erfolgen. Die maximale Aufenthaltsdauer für vorab beantragte Visa ist unterschiedlich und sollte bei der konsularischen Vertretung im Einzelfall erfragt werden.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden vom internationalen Soekarno-Hatta Flughafen bzw. innerhalb von 8 Stunden von allen anderen indonesischen Flughäfen weiterfliegen, über gültige Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Achtung: Beim Transit über Denpasar (Bali) am Flughafen Ngurah Rai müssen visumpflichtige Reisende über ein vorab besorgtes Transitvisum verfügen.
Dienst-Visum (staatlich Entsandte (kein diplomatischer Dienst)), Visum für einen kurzen Besuch (Touristen, Besuch der Familie, Geschäftsreise etc.), Visum für einen temporären Aufenthalt (Studienaufenthalt, Besuch der Familie, Teilnahme an Konferenzen etc.), Diplomatenvisum.
Eine Arbeitserlaubnis (ein Visum reicht nicht aus) für die folgenden Tätigkeiten: Das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeit im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle u.v.m.
Visum bei der Einreise: 500.000 IDR (ca. 33 US$ / 30 €) in bar vor Ort oder mit Kreditkarte (Verlängerung um 30 Tage: 30 US$; Verlängerung ist frühestens 7 Tage vor Ablauf des Visums möglich). Bei Bezahlung in Euro erfolgt die Ausgabe des Wechselgeldes in Rupiah. Es wird empfohlen, die Visumgebühr passend in US$ zu bezahlen.
e-Visum-On-Arrival: 500.000 IDR per Kreditkarte (Mastercard, Visa oder JCB)
Visum für einen kurzen Besuch:
(a) 1 oder 2 ausgefüllte Antragsformulare, je nach Konsulat.
(b) 2 identische Passfotos in Farbe (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Antragstellung in Berlin: mit Kopie der Passangabenseite) und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Weiter- oder Rückflugticket.
(e) Gebühr (Überweisungsbeleg oder mit EC-Karte oder Postanweisung).
(f) Angaben über geplante Reiseroute, ggf. mit Hotelbuchungsbeleg.
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel, die den Aufenthalt und die Rückreise abdecken.
(h) Garantiebrief eines Sponsors/Bürgen für Studien- oder Geschäftsaufenthalte. Der Garantiebrief wird für rein touristische Aufenthalte nicht benötigt. Für den Besuch von Konferenzen wird eine Einladung des Konferenzveranstalters benötigt. Einladungen werden auch benötigt, wenn Familienangehörige oder soziale Organisationen besucht werden.
(i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz mit Meldebestätigung.
(j) Hotelbuchung.
(k) Minderjährige bis 12 Jahre: Kopie der Geburtsurkunde.
(l) negativer COVID-Test /Gesundheitszertifikat + Bereitschaftserklärung, die örtlichen Gesundheitsprotokolle einzuhalten.
(m) gültige Auslandskrankenversicherung.
Visum für einen temporären Aufenthalt:
(a) - (e), (g), (h), (l - m) und
(n) zusätzlich 2 Firmenschreiben (eins von der deutschen Firma im Original und eins von der indonesischen Firma), aus denen hervorgeht, dass die Firma sowohl die Flugkosten (Hin- und Rückreise) als auch die Aufenthaltskosten trägt. Außerdem muss der Reisezweck angegeben werden. Ausschließlich die Botschaft von Indonesien in Berlin verlangt für jeden Entsendeten ein eigenes Entsendungsschreiben. Sie akzeptiert kein Entsendungsschreiben für mehrere Arbeitnehmer der gleichen Firma.
Antragstellung in Berlin: Das Einladungsschreiben der indonesischen Firma darf bei Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein.
(j) Ausreichende Geldmittel (aktueller Kontoauszug)
(k) Visum zur mehrmalige Einreise: Genehmigung des indonesischen Außenministeriums.
In Berlin müssen für Geschäfts- und Arbeitsvisa die Entsendungsschreiben der deutschen Firma immer im Original vorliegen.
Ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag muss der Antragstellung beigefügt werden.
Hinweis: Für EU-Mitglieder ist für die Visumbeantragung in Berlin eine Freizügigkeitserklärung notwendig, eine Meldebestätigung ist nicht mehr ausreichend.
In Jakarta kann Geld bei internationalen Banken, in Hotels und in autorisierten Wechselstuben umgetauscht werden. In den größeren Touristenzentren gibt es beim Umtausch der bekanntesten Währungen keine Schwierigkeiten, in abgelegeneren Gebieten ist es ratsam, Bargeld in kleiner Stückelung mitzuführen. Euro werden empfohlen, weil diese Währung neben dem US-Dollar am ehesten akzeptiert wird. Die aktuellen Wechselkurse werden täglich in den Zeitungen veröffentlicht.
Indonesische Rupiah. Währungskürzel: Rp, IDR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Nennwerten von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000 und 1.000 Rp. Münzen im Wert von 1000, 500, 200, 100 und 50 Rp. 50rp-Münzen werden in der Praxis nicht mehr verwendet.
Keine Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen für Bargeld und Zahlungsmitteln. Die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln und Bargeld in Landeswährung und in Fremdwährungen ist ab einem Betrag im Gegenwert von 100 Mio. Rp (ca. 6000 €) deklarationspflichtig, bei Zuwiderhandeln drohen hohe Geldstrafen.
Internationale Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden in Jakarta und in Touristenzentren von größeren Hotels, Restaurants und Reisebüros akzeptiert. Die Zahlung per Kreditkarte ist in ganz Indonesien weit verbreitet. Bezahlungen in bar werden in Indonesien immer seltener akzeptiert. In der Regel wird kontaktlos mittels Scannen eines QR-Codes bezahlt. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Mo-Fr 08.30-14.00/15.00 Uhr, manche Banken auch Sa 09.30-12.30 Uhr.
Folgende Artikel können von Personen ab 18 Jahren zollfrei nach Indonesien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 200 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke bis zu einem Wert von 250 US$ pro Passagier oder 1.000 US$ pro Familie.
Mobiltelefone, Laptops, Videokameras, Radios, Ferngläser und Sportausrüstungen müssen bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Achtung: Alle Geräte, die eine International Mobile Equipment (IMEI)-Nummer haben, wie zum Beispiel Mobiltelefone und andere Geräte, die mit einer SIM-Karte ausgestattet sind, müssen bei der Ankunft oder bis spätestens 90 Tage nach der Ankunft registriert werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person limitiert.
Filme, Audio- und Videokassetten, CDs und Computersoftware müssen der Zensurbehörde zur Überprüfung vorgelegt werden. Der Besitz selbst geringer Drogenmengen wird mit hohen Haftstrafen geahndet, bei Drogenhandel droht die Todesstrafe.
Schnurlose Telefone, tragbare Fernsehgeräte, Faxgeräte und andere Handelsartikel, frisches Obst sowie Tier-, Fisch- und Pflanzenprodukte, Waffen, Munition, pornografische Erzeugnisse, Betäubungsmittel, nicht vom Arzt verschriebene, rezeptpflichtige Medikamente, chinesische Publikationen und Medikamente.
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