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Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Georgien

Steckbrief

Georgien - Fakten

LändernameGeorgien Sakartwelo (Georgisch)
Fläche69.700 km2
HauptstadtTiflis
Bevölkerung3.694.600
SpracheGeorgisch
Staats-/RegierungsformParlamentarische Demokratie
StaatsoberhauptStaatspräsidentin Salome Surabischwili (Amtsantritt: 16.12.2018, letzte Wahl: 28.10./28.11.2018)
RegierungschefMinisterpräsident Irakli Kobachidse (Amtsantritt 08.02.2024)
AußenministerIlia Dartschiaschwili (Amtsantritt: 04.04.2022)
Währunggeorgischer Lari
ZeitzoneUTC+4
ReiseadapterNicht notwendig
Kfz-LänderkennzeichenGE
ISO-3166GE, GEO
Landesvorwahl+995

Geographie

Das Land hat Anteil an der Südabdachung des Großen Kaukasus (Kavkaz), am Kleinen Kaukasus und am bis zu 3300 m hohen Ararathochland sowie an der Rioniniederung (Kolhida bzw. Kolchis). Dort herrscht subtropisches, östlich davon zunehmend kontinentales Klima.

Politik und Bevölkerung

Die seit 1991 unabhängige Präsidialrepublik erhielt im September 1995 eine neue Verfassung. Der direkt gewählte Parlamentspräsident ist als Staatsoberhaupt seit 1993 mit Son  der  vollmachten ausgestattet. 82 % der Bevölkerung sind Georgier, 6 % Armenier, 6 % Aserbaidschaner. Zum Territorium gehören auch die Autonomen Republiken Abchasien und Adscharien sowie das Autonome Gebiet Südossetien mit ihrer mehrheitlich muslimischen Bevölkerung. Alle drei Gebiete streben nach völliger Unabhängigkeit.

Geschichte

Nachdem Georgien im Altertum zunächst unter griechischem und persischem, später römischem und byzantinischem, dann arabischem Einfluss stand, wurde es im 12. Jh. unabhängig. Nach dem Zerfall in drei Königreiche (15. Jh.) wurden die Teile Georgiens 1801–10 dem russischen Reich eingegliedert. 1921 wurde die Georgische Sozialistische Sowjetrepublik proklamiert, die bis 1991 Bestand hatte.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards ist im Inlandsflugverkehr nicht garantiert. Es kommt zudem zu größeren Verspätungen.

Die Einreise auf dem Landweg ist über die Türkei, Armenien und Russland möglich. Ausländer, die von Russland nach Georgien einreisen möchten, müssen den Grenzübergang Dariali/Hoher Lars an der M3, die sogenannte "Georgische Heerstraße", nutzen. Kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt und daraus resultierende Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.

Die schlechten Straßenverhältnisse außerhalb der Hauptstrecken, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge und das oft problematische Fahrverhalten Einheimischer erhöhen die Unfallgefahr im Straßenverkehr erheblich. Eine schnelle medizinische Versorgung kann außerhalb von Städten häufig nicht gewährleistet werden. Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Alkohol am Steuer ist verboten (0,0 Promille).

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Sicherheitslage im Nordkaukasus und beachten Sie, dass von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten wird, siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten außerhalb der Städte.

Ein in der ausgestellter Führerschein bzw. der internationale Führerschein werden anerkannt.

Homosexuelle Handlungen sind in Georgien nicht strafbar, es gilt ein Anti-Diskriminierungsgesetz. Die Akzeptanz von ist in Teilen der georgischen Gesellschaft jedoch weiterhin sehr gering. Daher können Übergriffe auf diese Personengruppen nicht ausgeschlossen werden. -Demonstrationen und öffentliche Veranstaltungen wurden in den vergangenen Jahren von der Polizei geschützt; dennoch konnten Tätlichkeiten und Übergriffe von radikalen Gegendemonstranten nicht gänzlich verhindert werden.

Das georgische Parlament hat im September 2024 das sogenannte Gesetz zum "Schutz von Familienwerten und Minderjährigen" verabschiedet. Damit wird die sogenannte "Förderung" gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Strafe gestellt werden. Der Begriff "Förderung" könnte sehr weit ausgelegt werden, er könnte jede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von -Themen umfassen. Das Gesetzespaket verbietet die Verbreitung von Informationen in Bildungseinrichtungen, Medien oder Werbung, die "darauf abzielen, die Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht, gleichgeschlechtliche Beziehungen oder Inzest zu fördern". Zudem verbietet das Gesetz Geschlechtsangleichungen und Adoptionen durch homosexuelle oder Transmenschen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z.T. hohen Strafen - von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft - belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu 20-jährige oder lebenslängliche Haft.

Unbedingt notwendig ist daher auch schon bei der Einfuhr narkotischer oder psychotroper Stoffe für die medizinische Eigenversorgung erhöhte Vorsicht, um einen evtl. Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bei besonderen Bedürfnissen an Medikamenten sollte vor Einreise dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums.

Die Mitnahme einer üblichen "Reiseapotheke" mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich. Darüberhinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Erfahrungsgemäß empfiehlt sich vor allem bei Schmerzmitteln die vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie die Vertretungen von Georgien in Deutschland.

Landeswährung ist der Lari (GEL). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind an vielen Orten möglich. EUR können recht problemlos umgetauscht werden.

Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird bei Kurzzeitaufenthalten eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt in der Regel von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa, hierbei bereitet besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen Sorge.

  • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Georgien wird die Erkrankung insbesondere durch streunende Hunde übertragen. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu streunenden Hunden.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis ist unzureichend. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache oder aber der russischen Sprache notwendig. Ausstattung und Know-how staatlicher Kliniken ist oft nicht ausreichend. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung modern und auf dem neuesten Stand sind.

Operative Eingriffe und nicht dringende Zahnbehandlungen sollten in Deutschland durchgeführt werden.

Für ambulante Behandlungen leichter Erkrankungen wird der "MediClub Georgia" (englischsprachig), Taschkent-Str. 22 (+995-32-2251991) empfohlen. Die Deutsche Botschaft Tiflis kann Adressen weiterer Allgemein- und Fachärzte zur Verfügung stellen.

In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.

In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 13 Dec 2024 13:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 13 Dec 2024 13:34:03 +0100)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles – Demonstrationen und Proteste
Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird dringend abgeraten.

Demonstrationen und Proteste

In Tiflis und anderen großen Städten Georgiens finden derzeit regelmäßig Massenproteste mit teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften statt. Insbesondere im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen am 14. Dezember 2024 ist erneut mit großen Demonstrationen zu rechnen. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten.  

  • Informieren Sie sich tagesaktuell über die lokalen, internationalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage.
  • Beschränken Sie Fahrten in der Nähe des Parlaments auf das absolut Notwendigste. Berücksichtigen Sie dies bitte bereits bei der Wahl Ihrer Unterkunft.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.

Sicherheit

Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles
 

Südossetien und Abchasien

Abchasien und Südossetien befinden sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung. In den Gebieten und an ihren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert. Die Situation in den Konfliktregionen ist derzeit stabil, kann sich aber jederzeit ändern. Die lokalen Medien sollten aufmerksam verfolgt werden. Die Durchführbarkeit von Rettungsflügen in diese Gebiete ist nicht sichergestellt. Auch konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort mangels Zugangs derzeit nicht gewährt werden.

Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete" untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Eine Einreise in die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien von Russland aus sowie eine Ausreise aus Georgien über die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien nach Russland wird von georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.

Bei (erneuten) Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor eine illegale Ein- oder Ausreise stattgefunden hat. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das georgische Außenministerium und der Staatsminister für Versöhnung und bürgerliche Gleichstellung.

Seit dem Krieg im Jahr 2008 besteht an der Verwaltungsgrenze zu Südossetien eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition.

Übrige Landesteile

Die Nutzung der Hauptverbindungsstraßen, die nahe an Südossetien und Abchasien vorbeiführen, ist unproblematisch.
Am Klosterkomplex Dawit Garedscha an der Grenze zum Nachbarland Aserbaidschan kann es zu verstärkter Präsenz von Sicherheitsorganen der beiden Länder kommen.

Kriminalität

Es kommt zur üblichen Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub in touristisch stark frequentierten Orten. Gewaltakte wie sexuelle Übergriffe, Autoraub ("Carjacking") und gewaltsame Wohnungseinbrüche sind selten.

  • Meiden Sie abgeschiedene Gegenden nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist im Westen warm und subtropisch-feucht und im Osten gemäßigt.

Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. In den Bergregionen kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen, wodurch Straßen blockiert, Stromleitungen beschädigt oder zeitweise auch einzelne Regionen von der Außenwelt abgeschnitten sein können. Es ist insbesondere bei hohen Niederschlägen Achtsamkeit geboten.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Informieren Sie sich während Reisen in die Bergregionen über die lokalen Medien, ob die Gefahr von Unwettern besteht.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards ist im Inlandsflugverkehr nicht garantiert. Es kommt zudem zu größeren Verspätungen.

Die Einreise auf dem Landweg ist über die Türkei, Armenien und Russland möglich. Ausländer, die von Russland nach Georgien einreisen möchten, müssen den Grenzübergang Dariali/Hoher Lars an der M3, die sogenannte „Georgische Heerstraße", nutzen. Kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt und daraus resultierende Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.

Die schlechten Straßenverhältnisse außerhalb der Hauptstrecken, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge und das oft problematische Fahrverhalten Einheimischer erhöhen die Unfallgefahr im Straßenverkehr erheblich. Eine schnelle medizinische Versorgung kann außerhalb von Städten häufig nicht gewährleistet werden. Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Alkohol am Steuer ist verboten (0,0 Promille).

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Sicherheitslage im Nordkaukasus und beachten Sie, dass von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten wird, siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten außerhalb der Städte.

Führerschein

Ein in der EU ausgestellter Führerschein bzw. der internationale Führerschein werden anerkannt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Georgien nicht strafbar, es gilt ein Anti-Diskriminierungsgesetz. Die Akzeptanz von LGBTIQ ist in Teilen der georgischen Gesellschaft jedoch weiterhin sehr gering. Daher können Übergriffe auf diese Personengruppen nicht ausgeschlossen werden. LGBTIQ-Demonstrationen und öffentliche Veranstaltungen wurden in den vergangenen Jahren von der Polizei geschützt; dennoch konnten Tätlichkeiten und Übergriffe von radikalen Gegendemonstranten nicht gänzlich verhindert werden.

Das georgische Parlament hat im September 2024 das sogenannte Gesetz zum „Schutz von Familienwerten und Minderjährigen" verabschiedet. Damit wird u.a. die sogenannte „Förderung" gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Strafe gestellt werden. Der Begriff „Förderung" könnte sehr weit ausgelegt werden, er könnte jede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von LGBTIQ-Themen umfassen. Das Gesetzespaket verbietet die Verbreitung von Informationen in Bildungseinrichtungen, Medien oder Werbung, die „darauf abzielen, die Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht, gleichgeschlechtliche Beziehungen oder Inzest zu fördern". Zudem verbietet das Gesetz u.a. Geschlechtsangleichungen und Adoptionen durch homosexuelle oder Transmenschen.

Rechtliche Besonderheiten

Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z.T. hohen Strafen – von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft – belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu 20-jährige oder lebenslängliche Haft.

Unbedingt notwendig ist daher auch schon bei der Einfuhr narkotischer oder psychotroper Stoffe für die medizinische Eigenversorgung erhöhte Vorsicht, um einen evtl. Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bei besonderen Bedürfnissen an Medikamenten sollte vor Einreise dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums.

Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke" mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich. Darüberhinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Erfahrungsgemäß empfiehlt sich vor allem bei Schmerzmitteln die vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie ggf. die Vertretungen von Georgien in Deutschland.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Lari (GEL). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind an vielen Orten möglich. EUR können recht problemlos umgetauscht werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: nicht bekannt
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines" oder Riga mit „Air Baltic") wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen.
Bei Einreise auf dem Land- und Seeweg (georgisch-türkische Grenze, Fährhäfen Batumi und Poti) gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise und dem Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum.

Längerfristiger Aufenthalt

Für Aufenthalte aufgrund selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung, Studium/Ausbildung oder Familienzusammenführung ist aber weiterhin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) nötig, deren Beantragung nach Einreise in Georgien bei der Public Service Hall (in allen größeren Städten) erfolgt. Die Aufenthaltserlaubnis muss fristgerecht beantragt werden, d.h. so rechtzeitig, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis noch innerhalb des Jahres des visumfreien Aufenthalts liegt. Hinweise rund um die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowie zu erwartende Bearbeitungszeiten bietet Public Service Hall (auf Englisch, Russisch und Georgisch). Weiterführende Informationen können zudem bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland erfragt werden.

Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.

Minderjährige

Reist ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur mit einem Elternteil nach Georgien ein, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern ist die Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils empfehlenswert. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.

Einfuhrbestimmungen

Größere Geldsummen und wertvolle Gegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von Bargeld muss ab einem Wert von 30.000 GEL deklariert werden.

Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote (bei Gefahr für Sicherheit und Gesundheit) bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Mit Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien wurden jegliche Zölle für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien aufgehoben. Begrenzt bleibt die private Mitnahme von Zigaretten (max. 400 Stück oder 50 Zigarren/Zigarillos) und Alkohol (max. 4 l). Für Einfuhren aus Drittstaaten bestehen für knapp 90 Prozent aller Waren keine Einfuhrzölle, ansonsten betragen diese von der Warengruppe abhängig 5 oder 12 Prozent.

Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.

Die Ausfuhr von Kulturgütern erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Als Kulturgüter gelten z. B. handgefertigte, historisch wertvolle Teppiche und Gemälde, Kunstdrucke, Manuskripte, archäologische Funde, Münzen, Schmuck, Möbel und Musikinstrumente.

Eine solche Genehmigung ist nicht für moderne Arbeiten und/oder Gegenstände aus industrieller Produktion mit Souvenir-Charakter erforderlich. Hierfür kann aber vom Kulturministerium ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Zoll erstellt werden. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.

Zwischen Deutschland und Georgien besteht, bis auf den Bereich Einkommen und Vermögen, kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Georgien eingeführte Waren, z.B. auch Geschenksendungen, die per internationalen Postdienstleister nach Georgien versandt werden, unterliegen in Georgien – unter anderem abhängig vom Wert der Waren – gegebenenfalls der Nachversteuerung. Die Steuer ist vom Empfänger der Sendung vor In-Empfangnahme zu entrichten.

Einreise mit dem Pkw

Bei Einreise mit dem eigenen Pkw nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Land vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des Kfz erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen umgehend Geldbußen.

Vorübergehend in Georgien genutzte und im Ausland zugelassene Fahrzeuge unterliegen der Pflicht zum Abschluss einer georgischen Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspolice kann an vielen Stellen im Land, z.B. an der sogenannten Pay-Box, in eigens dafür eingerichteten Service-Zentren und bei Banken, sowie online erworben werden. Sie muss abgeschlossen werden, selbst wenn eine deutsche Versicherung für das zu nutzende Fahrzeug vorliegt. Informationen – inklusive interaktiver Karte – wo die Versicherung in Georgien erworben werden kann, weitere Hinweise, sowie die Möglichkeit des Online-Erwerbs sind in englischer Sprache beim Compulsory Insurance Center verfügbar.

Tiere

Reisende sollten sich vor Reisebuchung über die georgischen Einzelbestimmungen bezüglich der Einfuhr, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie über die Liste verbotener Hunderassen („Kampfhunde") informieren. Die jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland und die ansässigen Touristenauskünfte informieren darüber. Allgemeine Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird bei Kurzzeitaufenthalten eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tuberkulose

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt in der Regel von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa, hierbei bereitet besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen Sorge.

  • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

Tollwut

Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Georgien wird die Erkrankung insbesondere durch streunende Hunde übertragen. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu streunenden Hunden.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis ist unzureichend. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache oder aber der russischen Sprache notwendig. Ausstattung und Know-how staatlicher Kliniken ist oft nicht ausreichend. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung modern und auf dem neuesten Stand sind.

Operative Eingriffe und nicht dringende Zahnbehandlungen sollten in Deutschland durchgeführt werden.

Für ambulante Behandlungen leichter Erkrankungen wird der „MediClub Georgia" (englischsprachig), Taschkent-Str. 22 (+995-32-2251991) empfohlen. Die Deutsche Botschaft Tiflis kann Adressen weiterer Allgemein- und Fachärzte zur Verfügung stellen.

In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.

In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Leichte Erkrankungen können in Georgien behandelt werden. Zu empfehlen ist für ambulante Behandlungen der MediClub Georgia (englischsprachig), Tschawtschawadse Ave. 5, Tiflis, Tel: 25 19 91 (24-Std. Mobilnummer: (08 99) 58 19 91. Operative Eingriffe und komplizierte Zahnbehandlungen sollten besser im Heimatland durchgeführt werden, da die Ausstattung der meisten georgischen Krankenhäuser mit Geräten, Verbrauchsgütern und Medikamenten unzureichend ist. Die medizinische Versorgung ist kostenlos für alle Staatsbürger, und auch Touristen werden in Notfällen weitgehend unentgeltlich behandelt. 

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird empfohlen.

Ein qualifizierter Rettungsdienst mit englischsprachigem Personal ist unter der Nummer 90 11 11 zu erreichen.

Essen und Trinken

Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Leitungswasser sollte nicht als Trinkwasser verwendet werden.

Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Außerhalb der Städte sollte Trinkwasser vorsichtshalber abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Nur gut durchgekochte, heiße Fisch- und Fleischgerichte essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht sein.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber Nein -
Typhus & Polio Ja -
Cholera 2 -
Malaria 1 -
Essen & Trinken - -

Anmerkungen Impfungen

[1] Geringes Malariarisiko, in der weniger gefährlichen Form (Malaria tertiana), existiert in manchen Dörfern im südöstlichen Landesteil von Juli bis Oktober. Alle anderen Landesteile sind malariafrei. Empfehlung: Mückenschutz.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion ist jedoch nicht auszuschließen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztliche Hilfe einzuholen. Man sollte zur Vorbeugung auf eine gute Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene achten.

Gesundheitszeugnis

Für Langzeitaufenthalte über 1 Monat kann u.U. ein negativer HIV-Test gefordert werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken,Influenza und ggf. Tuberkulose) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit von April bis Oktober durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen und bei besonderer Exposition zum Beispiel als medizinisches Personal wird auch eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. 

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen in den Städten, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Deutschland 1 Nein Ja Ja
Österreich 1 Nein Ja -
Schweiz Ja Nein Ja -
Andere EU-Länder 1 Nein Ja -
Türkei Ja Nein Ja -

Personalausweise/Identitätskarten

[1] Deutsche und österreichische Staatsbürger sowie alle EU-Bürger können ausschließlich über den Luftweg auch mit einem gültigen Personalausweis ein- bzw. ausreisen. Für die Ein- oder Weiterreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit Turkish Airlines) wird jedoch ein Reisepass benötigt.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei einer visafreien Einreise während des Aufenthaltes bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein. Der Reisepass muss bei Einreisen mit Visum noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt (auch bei mehrfacher Einreise) von 360 Tagen:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reist das Kind mit einer fremden Person, so ist eine Vollmacht der Eltern erforderlich. Hat das allein reisende Kind auch die georgische Staatsbürgerschaft, sollte es eine Einverständniserklärung für die Reise der abwesenden Eltern/Erziehungsberechtigten mit sich führen. 

Bearbeitungsdauer

Etwa 10 (manchmal 30) Werktage für ein ein- und zweimaliges Visum, bis zu 30 Tage für ein mehrmaliges Visum.

e-Visum: 5 Werktage.

Gültigkeit

Transitvisum: 3 Tage ab Ausstellungsdatum; andere Visaarten unterschiedlich s. Visagebühren.

Visaarten und Kosten

Privat-, Geschäfts- und Transitvisum zur ein-, zwei- und mehrmaligen Einreise.

Kosten

Deutschland und Österreich

Die angegebenen Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich.

Touristen-, Transit-, Besucher- und Geschäftsvisum / e-Visum:

20 US$ + 2 % Bearbeitungsgebühr (einmalige und mehrmalige Einreise).

Schweiz

Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz.

Touristen-, Transit-, Privat- und Geschäftsvisum / e-Visum: 
20 US$ + 2 % Bearbeitungsgebühr (einmalige und mehrmalige Einreise). 
 

Antrag erforderlich

Touristenvisum /e-Visum:

(a) 1 Antragsformular, online auszufüllen auf www.geoconsul.gov.ge/en/register/visit für visumpflichtige Reisende, die kein e-Visum beantragen dürfen.
(b) 1 aktuelles Passfoto (in Farbe).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, der noch über mindestens zwei freie Seiten verfügt und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
(d) Gebühr (Original des Überweisungsbelegs).

(e) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(f) Nachweis über den Zweck der Reise.

(g) Reisekrankenversicherung.

(h) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel während des Aufenthalts.

(i) Unterkunftsnachweis.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Visum mit mehrmaliger Einreise: eine vom Außenministerium Georgiens bestätigte Einladung.

Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden.

Geld

Geldwechsel

US-Dollar und Euro werden vielfach angenommen. Es empfiehlt sich, nur unbeschädigte Banknoten in kleinen Beträgen mitzunehmen, da kaum Wechselgeld vorhanden ist. Man sollte nur nach Bedarf umtauschen. Rechnungen müssen grundsätzlich in bar bezahlt werden, häufig wird auch die Bezahlung in US-Dollar gefordert.
In Tbilisi gibt es mittlerweile viele Bankautomaten.

Währung

1 Lari = 100 Tetri. Währungskürzel: Glr, GEL (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 , 2 und 1 Glr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 2 und 1 Glr sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Tetri.

Devisenbestimmungen

Deklarationspflicht für Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ab einer Summe im Gegenwert von 30.000 Glr. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge (darf den Gegenwert von 500 US$ jedoch nicht übersteigen, Belege aufbewahren).

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert, Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Georgien in den größeren Städten in Banken eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

In der Regel Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Waren können zollfrei aus EU-Ländern nach Georgien eingeführt werden:
400 Zigaretten oder 50 Zigarren /Zigarillos;
4 l alkoholhaltige Getränke. 

Folgende Waren können zollfrei aus Nicht-EU-Ländern nach Georgien eingeführt werden:
200 Zigaretten,
3 Liter Wein oder 10 Liter Bier.
 

Aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien seit Herbst 2014 werden für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien keine Zölle mehr erhoben, von Tabakwaren und Alkoholika abgesehen (s.o.). 

Verbotene Importe

Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, pornografische, unmoralische oder subversive Erzeugnisse, lose Perlen sowie Gegenstände Dritter, die für diese Personen importiert werden sollen.

Exportbestimmungen

Kulturgüter wie Kunstgegenstände, Manuskripte, Möbel, Schmuck, Musikinstrumente, Münzen, archäologische Funde und Teppiche können nur mit einer Exporterlaubnis ausgeführt werden.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Georgien - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 14.12.2024 (Unverändert gültig seit: 13.12.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 14.12.2024 (Unverändert gültig seit: 13.12.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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