Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist vermehrt mit zeitaufwendigen Kontrollen zu rechnen.
Innenpolitische Lage
Die Lage in Kanada ist stabil.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. In Großstädten und touristischen Zentren kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl. Der Diebstahl von Gepäck aus bzw. vor Touristenhotels ist nicht unbekannt.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses getrennt von Ihrem Pass mit sich.
- Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt, auch im bzw. vor dem Hotel.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei unter 911.
Natur und Klima
Kälte und Schneestürme, Überschwemmungen
Es herrscht Kontinentalklima mit kalten, langen Wintern und heißen Sommern, in den Küstenprovinzen Seeklima.
In den Wintermonaten kommt es regelmäßig zu extremer Kälte und teilweise schweren Schneestürmen.
Nach dem Winter können Schneeschmelze und Starkregen zu Überschwemmungen und erhöhter Lawinengefahr führen. Erd- und Hangrutsche können nicht ausgeschlossen werden.
Busch- und Waldbrände
Von Juni bis September kommt es besonders im Westen Kanadas wie in British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories und Manitoba wegen Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden.
Starke Rauchentwicklungen und Sichtbehinderungen können auch in Tourismusgebieten auftreten. Aktuelle Informationen bietet das Canadian Interagency Forest Fire Centre (CIFCC).
Tropenstürme
In der Hurrikan-Saison von Mai bis November können vereinzelt Tropenstürme auch den äußersten Nordosten Kanadas erreichen und zu heftigem Wind, Starkregen und in der Folge zu Überflutungen führen. Beeinträchtigungen im Reiseverkehr und Unterbrechungen der Strom- und Telekommunikationsnetze sind nicht auszuschließen.
Erdbeben, Vulkane, Tsunamis
British Columbia und Yukon liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten, an den Küsten British Columbias auch zu Tsunamis kommen kann.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein weites Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen.
In Kanada gilt im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten das metrische System: Entfernungen werden in Kilometer angegeben.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h.
Abweichungen der Verkehrsregeln zu Deutschland bestehen z.B. im Rechtsabbiegen bei Rot, an Kreuzungen mit Four-Way-Stop, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker. Es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8 und 0,0 für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren oder unter 22 Jahren. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss ist verboten.
Es drohen hohe Strafen bei Tempo-, Alkohol- und Cannabisverstößen sowie bei der Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt.
Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.
- Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, es gibt auch Abweichungen zwischen Provinzen und Territorien.
- Halten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen ein und zahlen Sie mögliche Strafzettel möglichst noch vor Ort.
Führerschein
Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer von drei bzw. sechs Monaten gefahren werden.
- Führen Sie möglichst dennoch auch den internationalen Führerschein mit.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Kanada nicht strafbar, gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Kanada in der Bevölkerung und durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt.
Rechtliche Besonderheiten
Der Kauf kleiner Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen Verkaufsstellen und der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien werden strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Dabei gelten in den verschiedenen Provinzen und Territorien teilweise unterschiedliche Regelungen. Reisende sollten sich im Voraus auf Cannabis-In-Canada über die Rechtslage an ihrem Aufenthalt genauestens informieren. Reisende sollten insbesondere beachten, dass jeder Transport von Cannabis über Landesgrenzen hinweg weiterhin nicht gestattet ist.
Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage können strengere Regelungen gelten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch, das Abheben von Bargeld mit Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten zu touristischen, geschäftlichen Zwecken oder zum Transit nach/in Kanada kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Luftweg nach Kanada ein- bzw. durchreisen wollen, müssen vor Reiseantritt eine elektronische Reisegenehmigung (electronic Travel Authorization - eTA) beantragen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist diese eTA nicht erforderlich.
Für längere Aufenthalte und Erwerbstätigkeiten muss ein Visum vor Einreise beantragt werden.
Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen bietet die Webseite der kanadischen Regierung.
Elektronische Reisegenehmigung (eTA)
Die elektronische Reisegenehmigung ist vor Antritt der Flugreise gegen eine Gebühr von 7 CAD (ca. 5 EUR) auf der Webseite der kanadischen Regierung beantragen. Dies ist auch durch Vertreter von Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung möglich. Nähere Informationen und Anleitungen finden sich auf der Webseite der kanadischen Regierung.
- Beantragen Sie die eTA möglichst frühzeitig. Bei Ablehnung ist mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen, die Anforderung weiterer Nachweise liegt im Ermessen der kanadischen Behörden.
- Benutzen Sie nur die offizielle Webseite der Regierung. Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der eTA an, die zum Teil von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird.
Einreisekontrolle
Auch Reisende im Besitz einer elektronischen Reisegenehmigung haben keinen Anspruch auf die Einreise nach Kanada. Die endgültige Entscheidung obliegt dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal der Einwanderungsbehörde CBSA, das aufgrund einer Befragung über die Einreise entscheidet. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.
Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und elektronisch im Datensystem mit dem eTA vermerkt. Ein Einreisestempel wird nur noch in Einzelfällen (Stichproben) im Reisepass angebracht. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer gestellt werden.
ESTA-Erfordernis für die Einreise auf dem Landweg in die USA
Die Einreise auf dem Landweg von Kanada in die USA ist für vollständig Geimpfte nur mit gültigem ESTA möglich. Weitere Informationen bieten die zuständigen US-Behörden.
Work Permit
Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair-Tätigkeit o. Ä. und andere (auch unbezahlte) Beschäftigungen kann die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis (work permit) online bei der kanadischen Regierung bzw. über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich sein. Ausnahmen bestehen im Rahmen des deutsch-kanadischen Programms zur Jugendmobilität „International Experience Canada". Nähere Informationen finden sich ebenfalls auf der Webseite der Regierung.
Doppelstaater
Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei Einreise nach Kanada zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.
Zuständige Auslandsvertretung für Visa
Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde geschlossen. Zuständig für Antragsteller aus Deutschland ist die Botschaft von Kanada in Wien/Österreich. Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden.
Minderjährige
Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände durch die Grenzbeamten gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten in englischer oder französischer Sprache bereitgehalten werden.
Einfuhrbestimmungen
Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden.
Bitte beachten Sie bei der Einfuhr alkoholischer Getränke die Mindestaltersgrenze von 19 Jahren (bzw. 18 Jahre in der Provinz Alberta). Die zulässige Höchstmenge der Einfuhr für Spirituosen, Wein und Bier bietet der kanadische Zoll.
Das Verbringen von Cannabis über die Landgrenzen Kanadas ist nicht gestattet.
Die Einfuhr von Waffen muss bei Einreise deklariert werden. Bei einem zulässigen Grund für die Einfuhr wird eine Genehmigung (sog. temporary registration permit) für bis zu 60 Tage erteilt.
Lebensmittel und Pflanzen müssen grundsätzlich bei Einreise deklariert werden.
Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.
Die Einfuhrbestimmungen ändern sich regelmäßig, die aktuell geltenden Vorschriften bietet die Canadian Food Inspection Agency (CFIA).
Tiere
Informationen zur Einreise mit Haustieren erhalten Sie auf der Webseite der Canadian Food Inspection Agency (CFIA). Die Impfvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Heimtierart, für Hunde und Katzen ist stets ein Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich. Der EU-Heimtierausweis wird als Nachweis für bestehenden Impfschutz akzeptiert.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Kanada sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut.
- Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Versorgung
Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall kann eine sogenannte „Walk-in Clinic" und/oder im Notfall die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht werden. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte Bezahlung.
Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt.
Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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